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Netzzugang/Entgelte

1. Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG)

Lieferanten-Rahmenvertrag

Anschlussnutzungsvertrag

Elektronischer Datenaustausch

Messverträge


2 . Netzentgelte (§ 21 und § 27 Abs. 1 StromNEV)

Netzentgelte ab 01.01.2012

Netzentgelte ab 01.01.2011

Netzentgelte ab 01.01.2010

Netzentgelte vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009


3. Netzengpässe (§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNEV)

In unserem Elektrizitätsverteilernetz treten z. Zt. keine Netzengpässe auf.

 

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