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Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

1. Berichte über Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm (§ 8 Abs. EnWG)

2. Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung (§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG)

Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die REWAG Netz GmbH als Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.

Grundversorger vom 01.01.2010 bis einschließlich 31.12.2012

Die REWAG Netz GmbH hat zum 1. Juli 2009 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt und der Landesrecht zuständigen Behörde angezeigt. Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 bis einschließlich 2012 ist:

REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG & Co KG
Greflingerstraße 22
93055 Regensburg
Telefon 0941 601-0
Telefax 0941 601-2550
E-Mail info@rewag.de
Internet http://www.rewag.de

 

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